Blitzer, Rotlicht-, Handy- oder Abstandsverstoß - Kostenlose Erstberatung!

Zu schnell gefahren, den Abstand nicht eingehalten, Rotlicht mißachtet oder das Mobiltelefon beim Fahren benutzt? Steht sogar ein Fahrverbot im Raum? Hier kann Ihnen geholfen werden.

 

Nicht alle Bußgeldbescheide sind rechtmäßig. Es bestehen regelmäßig Erfolgsaussichten, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird. So kann auch ein Fahrverbot oder eine Punkteeintragung in Ihr Fahreignungsregister verhindert werden.

 

Bereits im Rahmen des 51. Verkehrsgerichtstages 2013 wurde eine Studie von Verkehrsexperten veröffentlicht. Nach Auswertung von 15.000 Bescheiden erwiesen sich 8% als unzulässig falsch und weitere 25% in ihrer Beweisführung zumindest mangelhaft.

Die Gründe sind vielfältig.

 

Je nach eingesetztem Messgerät muss insbesondere folgendes geprüft werden:

 

1. Liegt ein Schulungsnachweis des Mess-und Auswertebeamten für das eingesetzte Messgerät vor.

 

2. Wurden die vorgeschriebenen Kennzeichen (Eich- und Sicherungsmarken) an den Komponenten vor der Messung auf Unversehrtheit geprüft.

 

3. Haben für die Messung relevante Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe stattgefunden.

 

4. Wurde die Beschilderung vor und nach der Messung überprüft.

 

5. Wurden vor der Messung sämtliche nach der Bedienungsanleitung des eingesetzten   Messgeräts vorgeschriebenen Tests durchgeführt.

 

6. Wurde die Messanlage ordnungsgemäß aufgebaut.

 

7. Befanden sich weitere Fahrzeuge auf dem vorliegendem Messbild.

 

8. Liegt möglicherweise eine Schrägfahrt vor.

 

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

 

Zunächst sollten Betroffene einen wichtigen Grundsatz aus dem Strafverfahren beherzigen, der ebenfalls für das Bußgeldverfahren gilt.

 

Keine Angaben zur Sache ohne Akteneinsicht!

 

Häufig bekommen Betroffene, nachdem sie beispielsweise geblitzt wurden, einen Anhörungsbogen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Ohne den Akteninhalt zu kennen, ist Schweigen mehr wert, als die Tat vorschnell einzuräumen. Akteneinsicht kann nur ein von Ihnen bevollmächtigter Rechtsanwalt beantragen. Nach Akteneinsicht kann dann das weitere Vorgehen auf die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt werden.

 

Lassen Sie deshalb Ihren Bußgeldbescheid immer prüfen!

 

Insbesondere werden folgende Messsysteme überprüft:

 

Leivtec XV3, Riegl FG21-P, Leivtec XV3, Laser Patrol, Traffipatrol, Poliscan Speed,  Multanova Multastar C, Traffipax Traffistar S 540, Traffipax Traffiphot S, VDS M5 Speed, Traffistar S 330, ESO ES 3.0, ProViDa – Vidista, VKS 3.0, VIDIT VKS 3.01

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Rechtsanwalt

Christoph Burhop

Dreischeibenhaus

40211 Düsseldorf

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