Rechtsanwaltsvergütung

1. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich in der Regel aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach berechnen sich die gesetzlichen Gebühren im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich nach dem Gegenstandswert.

2. Vergütungsvereinbarung

Die Vergütung kann sich aber auch aus einer Vergütungsvereinbarung ergeben. Die Gebühr ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers zu bestimmen. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.

3. Informationsgespräch Reiserecht

Bedauerlicherweise wissen viele Urlauber nicht, wie sie ihre Ansprüche rechtswirksam geltend machen können. Der häufigste Fehler ist bereits, dass die betroffenen Urlauber den Mangel nicht vor Ort der Reiseleitung anzeigen und auch keine Abhilfe verlangen. Diese Säumnisse können leider nach dem Urlaub nicht mehr geheilt werden. Infolgedessen verfallen bereits in vielen Fällen die Ansprüche.

 

Ein weiterer häufiger Fehler ist, dass die Fristen nicht beachtet werden. Hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen muss zwingend die Auschlussfrist eingehalten werden. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Sollte die Frist bereits abgelaufen sein, sind Ansprüche wegen Reisemängeln i.d.R. nicht mehr durchsetzbar.


Lassen Sie sich bereits vor Ihrem Urlaub ausführlich von mir beraten, damit Sie bei dem Auftreten von Reisemängeln bereits vor Ort die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen schaffen. Die Kosten für ein solches Informationsgespräch betragen 45,00 € (zzgl. MwSt.) pro Person.

 

4. Erstberatung per E-Mail

Die Erstberatungsgebühr per E-Mail beträgt  45,00 € (incl. MwSt.). Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail beantwortet wurde, geht Ihnen eine entsprechende Kostennote zu. Bitte überweisen Sie die Honorarforderung nach Erhalt der Kostennote unter Angabe der Rechnungsnummer.

 

Eine weitergehende Beratung zur gleichen Rechtslage oder weitere, neue Fragen sind mit der Erstberatung nicht mit abgegolten.                                                                                         

Sollten Sie nach der Beantwortung Ihrer Anfrage eine Vertretung Ihrer Angelegenheit durch meine Kanzlei wünschen, so wird die Erstberatungsgebühr von 45,00 € (zzgl. MwSt.) mit den dann entstehenden Rechtsanwaltskosten verrechnet.

5. Beratungshilfe

 

Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht. Maßgeblich ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Beratungshilfe wird gewährt für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sowie für obligatorische Güteverfahren.

 

Die Beratungshilfe ist beim Amtsgericht am Wohnsitz des Rechtsuchenden zu beantragen. Der Antrag ist durch den Rechtssuchenden selbst zu stellen.

 

Der Rechtsanwalt erhält Gebühren für seine Tätigkeit ausschließlich aus der Staatskasse, daneben kann er aber vom Rechtssuchenden eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 € inkl. Umsatzsteuer verlangen.

 

Antragsformular

 

Hier finden Sie mich

Rechtsanwalt

Christoph Burhop

Dreischeibenhaus

40211 Düsseldorf

Kontakt

Sie erreichen mich montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr.

 

Tel: +49 (0)211 88 250 - 165

Fax: +49 (0)211 88 250 - 25

 

E-Mail: info@ra-burhop.de

 

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