Kfz-Unfall

Warum Sie einen bei einem Kfz-Unfall einen Rechtsanwalt einschalten sollten

 

Es kann nicht oft genug davor gewarnt werden, seine Ansprüche nach einem Kfz-Unfall ohne anwaltliche Unterstützung geltend zu machen. Zu beachten ist dabei auch, dass bei einem allein verschuldeten Unfall der Gegenseite die Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet ist, Ihre Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

 

Die wichtigsten Gründe für eine Beauftragung eines Rechtsanwalts sind folgende:

 

1. Komplizierte Rechtslage

Die Regulierung von Unfallschäden und die Lösung aller mit einem Unfall in Zusammenhang stehenden Probleme ist eine nur schwer überschaubare Spezialmaterie. Bei der Schadensregulierung sind regelmäßig nicht nur die konkreten Umstände des Einzelfalles zu beachten, sondern darüber hinaus auch umfangreiche gesetzliche Bestimmungen und die zu den einzelnen Teilfragen ergangene Rechtsprechung. Es ist nicht möglich, dieses komplexe Rechtsgebiet in seinem gesamten Umfang ohne anwaltliche Unterstützung vollständig zu überschauen.

 

2. Finanzieller Vorteil

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist für Sie in der Regel finanziell vorteilhaft. Ein Anwalt berät Sie objektiv und sorgt dafür, dass Sie nichts “verschenken”. Oftmals wird übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handelt, die ausschließlich den eigenen Interessen dient. Versicherungen regulieren zwar in den meisten Fällen die Schäden, doch bezieht sich dies meistens nur auf den „Blechschaden“. Aus Unkenntnis wird dann oft auf Ansprüche, wie beispielsweise Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Minderwert eines Fahrzeugs oder die Pauschale nach dem Unfall verzichtet.

 

Zudem versuchen Versicherungen oftmals, die Forderungen des Geschädigten durch eine für diesen ungünstige Mithaftungsquote zu reduzieren. Zudem wird meistens die Schadensberechnung bei einer Unfallabrechnung nach Gutachten von der Versicherung nicht akzeptiert. Egal, was der Sachverständige in sein Gutachten hinein schreibt, die Abrechnung der Versicherung sieht fast immer anders aus.

 

3. Richtiger Anspruchsgegner

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, haben Sie an mehreren Fronten gleichzeitig zu kämpfen. Ihr Unfallgegner, der Halter des gegnerischen Fahrzeugs, dessen Haftpflichtversicherung, Ihre eigene Haftpflicht- und Kaskoversicherung, vielleicht sogar der Halter des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs, verletzte Beteiligte, deren zuständige Sozialversicherungsträger usw. Ein juristischer Laie kann dabei schnell den Überblick verlieren.

 

4. Der Rechtsanwalt sorgt für Waffengleichheit.

Bei den Versicherungen sind Sachbearbeiter beschäftigt, die sich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen (und nur damit!) bestens auskennen. Das Gleiche gilt für Polizei und Bußgeldbehörden, die sich auf ihre ganz eigene Art auf ihr Fachgebiet spezialisiert haben. Der Einzige, der nach einem Unfall unbekanntes Gebiet betritt, sind Sie.

 

Wegen des “Prinzips der Waffengleichheit” haben Sie daher nicht nur grundsätzlich Anspruch darauf, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu beauftragen. Sie haben außerdem Anspruch darauf, die dabei entstehenden Kosten auch noch von dem Ersatzpflichtigen ersetzt zu bekommen. Das Prinzip der “Waffengleichheit” ist eine Essenz des Rechtsstaats. Verzichten Sie nicht ohne Not auf dieses grundlegende Recht!

 

Wenn Sie mich nach einem Kfz-Unfall beauftragen möchten, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Besprechungstermin oder schreiben Sie mich unverbindlich per E-Mail oder über das Kontaktformular an.

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Rechtsanwalt

Christoph Burhop

Dreischeibenhaus

40211 Düsseldorf

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