Nächste Runde im Abgasskandal! Weitere Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 sind betroffen!

EuGH-Schlussanträge zu Abschalteinrichtungen

 

 

Laut der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Eleanor Sharpston stellt eine Vorrichtung - hier ein sog. Thermofenster -, die bei Zulassungstests von Dieselkraftfahrzeugen einen Einfluss auf die Funktion des Emissionskontrollsystems dieser Fahrzeuge ausübt, eine unionsrechtlich verbotene "Abschalteinrichtung" dar. Das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern, rechtfertigt den Einsatz einer solchen Vorrichtung nicht, so Sharpston in ihren Schlussanträgen vom Donnerstag (Anträge v. 30.04.2020, Az. C-693/18).

 

Die Schlussanträge sind für die finale Entscheidung des EuGH, mit der in einigen Wochen zu rechnen ist, nicht bindend. Die Luxemburger Richter folgen ihr aber häufig. Sollte das auch in diesem Fall so sein, käme es für die Automobilbranche in ganz Europa dicke. Denn die den Gerichtsverfahren europaweit zugrunde liegenden Sachverhalte zum Dieselskandal befassen sich in aller Regel mit Abschalteinrichtungen, die den Motor nicht nur vor unmittelbar bevorstehenden Schäden schützen, sondern diesen in erster Linie vor Verschleiß bewahren und damit langlebiger machen sollen. Material- vor Umweltschutz, sozusagen - obwohl es schon technische Lösungen gibt, beide Aspekte zu vereinen. Allein: Die sind den Autobauern zu teuer.

 

Jedoch sind Abschalteinrichtungen grundsätzlich verboten und dürfen nur ausnahmsweise eingesetzt werden, um den Motor zu schützen. Nur wie weit ist der Begriff "Motorschutz" auszulegen? Das ist die Rechtsfrage, die sich europaweit den Gerichten stellt und die es bald vom EuGH zu klären gilt.

 

Sharpston positionierte sich nun eindeutig: Eine Abschaltvorrichtung darf den Motor nur vor unmittelbar drohenden beziehungsweise plötzlichen Schäden schützen. Es darf nicht darum gehen, das Material vor langfristiger Abnutzung und Wertverlust zu bewahren.

 

Auch nach Meinung von führenden Experten ist die sogenannte "Zykluserkennung", die laut vertraulichen Dokumenten des VW-Konzerns bei Modellen mit dem Motor EA288 eingesetzt wird, eine unzulässige Abschalteinrichtung. Damit erkennt das Fahrzeug genau, ob es sich bei einem Abgastest befindet und reguliert die Einspritzmenge der Abgasreinigung mittels AdBlue. Im Testbetrieb wird dabei mehr AdBlue verwendet als im normalen Straßengebrauch, das Fahrzeug erscheint also sauberer, als es eigentlich ist. Erste Gerichtsverfahren zum Euro-6-Motor mit der Bezeichnung EA288 laufen bereits vor mehreren deutschen Gerichten.

 

Der Motor mit der Typenbezeichnung EA 288 wurde nicht nur bei VW-Modellen verbaut. Er befindet sich auch bei Fahrzeugen von Skoda, Audi und Seat.

 

Betroffene Fahrzeuge mit EA288-Motoren

In welchen Fahrzeugen verbaute die Volkswagen AG und ihre Töchterunternehmen den umstrittenen EA 288-Motor? Hier ein Überblick:

Audi-Modelle

  • Audi A1 8X
  • Audi A3 8V
  • Audi A4 B8
  • Audi A4 B9
  • Audi A5 F5
  • Audi A6 C7
  • Audi Q2 GA

VW-Modelle

  • VW Amarok
  • VW Arteon
  • VW Beetle
  • VW Caddy
  • VW CC
  • VW Crafter
  • VW Golf VII
  • VW Golf Sportsvan
  • VW Jetta VI
  • VW Passat B8
  • VW Polo V
  • VW Polo VI
  • VW Scirocco III
  • VW Sharan II
  • VW Tiguan
  • VW Tiguan II
  • VW Touran II
  • VW T-Roc
  • VW T6 (California)

Seat-Modelle

  • Seat Alhambra II
  • Seat Arona
  • Seat Ateca
  • Seat Ibiza
  • Seat Leon III
  • Seat Tarraco
  • Seat Toledo IV

Skoda-Modelle

  • Skoda Fabia III
  • Skoda Karoq
  • Skoda Kodiaq
  • Skoda Kodiaq RS
  • Skoda Octavia III
  • Skoda Rapid
  • Skoda Superb III

 

Da ein Sachmangel vorliegt, der voraussichtlich nicht von VW behoben werden kann, haben Sie einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages oder einen Schadensersatzanspruch.

 

Gerne setze ich Ihre Ansprüche für Sie durch!

 

 

 

Ein Text! Sie können ihn mit Inhalt füllen, verschieben, kopieren oder löschen.

 

 

Unterhalten Sie Ihren Besucher! Machen Sie es einfach interessant und originell. Bringen Sie die Dinge auf den Punkt und seien Sie spannend.

Hier finden Sie mich

Rechtsanwalt

Christoph Burhop

Dreischeibenhaus

40211 Düsseldorf

Kontakt

Sie erreichen mich montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr.

 

Tel: +49 (0)211 88 250 - 165

Fax: +49 (0)211 88 250 - 25

 

E-Mail: info@ra-burhop.de

 

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Kanzlei